Sozialhilfe darf kein dauerhaftes Vollersatz-Einkommen sein
Die aktuelle Debatte über die Sozialhilfe in Kärnten zeigt einmal mehr, wie notwendig Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Steuerzahlern sind. Sozialhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt sind als letztes soziales Netz gedacht – nicht als dauerhaftes, arbeitsunabhängiges Einkommen auf Kosten der Allgemeinheit.
In Kärnten beträgt der Richtsatz für alleinstehende Sozialhilfeempfänger im heurigen Jahr 1.230 Euro netto. Für eine zweite erwachsene Person im Haushalt kommen 70 Prozent hinzu, für jedes minderjährige Kind weitere 258 Euro pro Monat. Das bedeutet konkret: Eine syrische Familie mit zwei Erwachsenen und drei nachgekommenen Kindern erhält rechnerisch rund 2.865 Euro netto pro Monat an Sozialhilfeleistungen – ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Besonders brisant ist dabei die Zusammensetzung der Beziehergruppe. Laut offiziellen Zahlen beziehen rund 53 Prozent der Sozialhilfeempfänger Leistungen als Aufstockung zu anderen Einkommen, 47 Prozent erhalten den vollen Richtsatz. Entscheidend ist jedoch die Frage, wie hoch der Anteil von Asylwerbern und Nicht-Österreichern unter den Beziehern ist – eine Frage, die bislang bewusst unbeantwortet bleibt.
„Es reicht nicht, mit Prozentzahlen vom Landesbudget zu argumentieren und die tatsächlichen Auswirkungen auf Gemeinden und Steuerzahler kleinzureden“, stellt Baumann klar. Zwar betrugen die Sozialhilfeausgaben des Landes Kärnten im Jahr 2024 rund 21,8 Millionen Euro bei einem Landesbudget von 3,9 Milliarden Euro, doch für die Bevölkerung zählt nicht die Budgetquote, sondern die gefühlte und reale Belastung durch ein System, das falsche Anreize setzt.
Im Vorjahr bezogen 4.070 Personen Sozialhilfe, rund ein Viertel davon Kinder. Im Monatsdurchschnitt waren es etwa 2.200 Personen. „Dass die Zahlen leicht rückläufig sind, ändert nichts am Grundproblem: Wer arbeiten kann, muss arbeiten – Sozialhilfe darf nicht attraktiver sein als Erwerbstätigkeit“, so Baumann.
Die FPÖ fordert daher eine vollständige Offenlegung der Bezieherstruktur nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Bezugsdauer sowie eine klare Trennung zwischen kurzfristiger Hilfe in Notlagen und dauerhaftem Leistungsbezug. Sozialhilfe muss Hilfe zur Selbsthilfe sein – nicht ein lebenslanges Alimentierungssystem.
„Solidarität braucht Fairness. Und Fairness heißt auch Ehrlichkeit gegenüber jenen Menschen, die dieses System mit ihrer täglichen Arbeit finanzieren“, betont Baumann abschließend.